
Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzüberwachung ist für alle Feuerwehren gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7), Abschnitt 4, vorgeschrieben. Ihre
Aufgabe ist die Registrierung sowie die zeitliche Überwachung der eingesetzten Atemschutzgeräteträger. Ziel ist es, die Sicherheit der
Einsatzkräfte unter Atemschutz jederzeit zu gewährleisten und im Notfall schnell reagieren zu können.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Atemschutzüberwachung beim jeweiligen Fahrzeugführer. Sofern die personelle Situation es zulässt, kann diese Aufgabe jedoch an eine geeignete Kameradin oder einen geeigneten Kameraden (mind. Lehrgang Atemschutzgeräteträger) übertragen werden. Um die verantwortliche Person an der Einsatzstelle eindeutig kenntlich zu machen, nutzt die Feuerwehr Kellinghusen die weiß gekachelte Funktionsweste „Atemschutzüberwachung“.
Für diese wichtige Funktion hält die Feuerwehr Kellinghusen insgesamt vier Westen vor. Sie befinden sich auf den drei Löschfahrzeugen sowie auf dem Gerätewagen Logistik 2 (GW/L2).
Die Vorhaltung einer Weste auf dem GW/L2 hat einen besonderen Hintergrund: Wird die Feuerwehr Kellinghusen mit dem Einsatzstichwort „Anforderung Atemschutzgeräteträger“ alarmiert, rückt gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ausschließlich nur das GW/L2 aus.